8.1 Für Mängel der gelieferten Waren leisten wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Käufers Gewähr wie folgt: Wir sind berechtigt, Mängel durch Nachbesserungen oder, nach unserer Wahl gegen Rückgabe der mangelhaften Ware, durch Ersatzlieferung zu beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, bleibt dem Käufer das Recht zur Minderung oder Wandelung vorbehalten.
8.2 Die Gewährleistung ist im Falle offensichtlichen Mangels ausgeschlossen, wenn der Käufer diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Wareneingang schriftlich bei uns rügt. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen für alle Mängel, die bei pflichtgemäßer Untersuchung feststellbar sind und uns gegenüber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Wareneingang schriftlich gerügt werden.
8.3 Unberührt bleibt ein evt. Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaft.
8.4 Über die vorstehende Regelung hinaus leisten wir für die von uns gelieferten Waren, einwandfreie Installation vorausgesetzt, für Material- oder Herstellungsfehler Gewähr, wenn und soweit wir diese von unserem Lieferanten erhalten. Die Gewährfrist beträgt insoweit 1 Jahr ab Lieferung vom Werk. Ausgenommen hiervon sind Öldüsen.
8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen als vereinbarten Ware.
8.6 Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewährleistung. |