Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Allgemeines
1.1 Die HTS Groß- und Detailhandels GmbH liefert ausschließlich zu nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch dann, wenn bei
einem späteren Geschäft auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2 Abweichende Bedingungen, insbesondere besondere Einkaufsbedingungen für Käufer, gelten nur, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
2. Verkaufspreise
2.1 Die Berechnung der Preise erfolgt zu den am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Bedingungen.
2.2 Wird jedoch eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung vereinbart oder kann die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden
Gründen erst später als 4 Monate ab Auftragsbestätigung erfolgen, so sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto (abzugsfrei) zur Zahlung fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3.2 Wir sind darüber hinaus berechtigt, bei Zahlungen nach Verstreichen der Zahlungsfrist 8% Zinsen über dem Bankdiskontsatz, sowie € 10,00 für jede Mahnung sowie
sämtliche Inkassokosten zu verrechnen. Dem Käufer bleibt jedoch der Nachweis unbenommen, dass uns kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist. Gerät
der Käufer mit der Zahlung auch nur einer Teil-Rechnung in Verzug, werden alle unsere Forderungen gegen den Käufer zu sofortiger Zahlung fällig. Zu weiteren Lieferungen
sind wir diesfalls nur gegen Vorkasse bereit.
3.3 Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nach unserem freien Ermessen und nur zahlungshalber.
4. Aufrechnung und Zurückhaltung
4.1 Ein Recht des Käufers zur Aufrechnung und Zurückhaltung wegen Gegenansprüchen gilt als ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unsererseits ausdrücklich anerkannt oder bereits gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Ein Ausschluss der Zurückbehaltung gilt auch dann, wenn der behauptete Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
4.2 Ist der Käufer Vollkaufmann, steht ihm weder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, noch das Zurückbehaltungsrecht wegen behaupteter Gegenansprüche zu.
5. Lieferungsverhinderung
5.1 Wird die verkaufte Ware beschlagnahmt oder werden wir durch hoheitliche Maßnahmen oder Ereignisse höherer Gewalt an der Lieferung gehindert oder ohne unser
Verschulden von unseren Vorlieferanten nicht beliefert, sind wir von der Lieferungspflicht befreit oder können die Lieferung bis nach Beseitigung der Behinderung aufschieben.
5.2 Im Falle des Verzugs oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer, nur soweit als unsererseits grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vorliegen, ein Ersatzanspruch und nur hinsichtlich der unmittelbaren Schäden und in Höhe von höchstens der Hälfte der Auftragssumme ohne MwSt. zu.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Dies gilt insbesondere auch
dann, wenn der Käufer bereits einzelne Teil-Rechnungen bezahlt hat.
6.2 Der Käufer ist berechtigt, über die Eigentumsvorbehaltsware als über eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen, jedoch nur insoweit, als nicht
zwischen Ihm und seinem Kunden hinsichtlich der Forderungen aus der Lieferung ein Abtretungsausschluss vereinbart ist.
6.3 Veräußert jedoch der Käufer die Eigentumsvorbehaltsware oder geht das Eigentum an dieser durch Verbindung oder Vermischung auf Dritte über, so tritt er für diesen
Fall schon hiermit seine Forderung gegen den Dritten an uns ab. Veräußert der Dritte die Ware zusammen mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis, so gilt derjenige Teil der Gesamtforderung an uns abgetreten, der der Höhe unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer entspricht.
6.4 Für den Fall, dass der Käufer unter Verarbeitung der Ware eine neue bewegliche Sache herstellt, überträgt der Käufer das Eigentum an der neu hergestellten Sache zur
Sicherung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung auf uns, wobei zwischen dem Käufer und uns Einigkeit darüber besteht, dass der Käufer die neu hergestellte
Sache für uns verwahrt. Unser Sicherungseigentum erlischt, sobald unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung vom Käufer bezahlt sind.
6.5 Der Käufer verpflichtet sich, die Eigentumsvorbehaltsware vor vollständiger Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen weder mit Rechten Dritter zu belasten, noch
einem Anderen zur Sicherung zu übereignen. Er verpflichtet sich, uns sofort zu benachrichtigen, wenn die Ware für Dritte gepfändet oder sonstige Rechte an ihr geltend
gemacht werden sollen. Der Käufer hat uns von sich aus und unaufgefordert die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und seine Unterlagen zu
überlassen. Sämtliche Interventionskosten trägt der Käufer.
6.6 Der Käufer ist berechtigt, die Freigabe der Sicherheiten zu verlangen, wenn ihr realisierbarer Wert 20% der zu sichernden Forderung übersteigt.
6.7 Wir sind berechtigt, ohne Nachweis auf die zurückgenommenen Waren Abschläge bis zu 20% vom Rechnungsbetrag vorzunehmen, sofern der Käufer nicht nachweist,
dass keine oder eine wesentlich geringere Wertminderung entstanden ist. Der Käufer ist uns darüber hinaus für jede Art einer weitergehenden Wertminderung, welche die
gelieferte Ware bei ihm erleidet, ersatzpflichtig.
7. Versendungsgefahr
Die Beförderung der Ware vom Lieferwerk bzw. ab Lager zum Bestimmungsort des Käufers erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart ist.
8. Gewährleistung
8.1 Für Mängel der gelieferten Waren leisten wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Käufers Gewähr wie folgt: Wir sind berechtigt, Mängel durch Nachtrag /
Nachbesserung oder, nach unserer Wahl, durch Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware zu beseitigen. Schlagen diese Maßnahmen fehl, bleibt dem Käufer
das Recht zur Preisminderung oder Wandlung vorbehalten.
8.2 Eine Gewährleistung ist jedoch im Falle offensichtlichen Mangels ausgeschlossen, wenn der Käufer diesen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Wareneingang schriftlich
bei uns rügt. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen für alle Mängel, die bei unverzüglicher pflichtgemäßer Untersuchung feststellbar sind
und uns gegenüber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Wareneingang schriftlich gerügt werden.
8.3 Ein Anspruch des Käufers auf Schadenersatz wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist, ausser für den Fall nachgewiesenen vorsätzlichen Handelns durch uns,
ausgeschlossen
8.4 Über die vorstehende Regelungen hinaus leisten wir für die von uns gelieferten Waren, einwandfreie Installation vorausgesetzt, für Material- oder Herstellungsfehler nur
insoweit Gewähr, als wir diese von unserem Lieferanten erhalten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ausgenommen hiervon sind generell
Mängel aus Abnützung und, insbesondere, durch uns verbaute Öldüsen.
8.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen als der vereinbarten Ware.
8.6 Daten, Angaben, Abbildungen, Beschreibungen und Maße sind unverbindlich und dienen nur der Veranschaulichung. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewährleistung.
9. Haftung
9.1 Unbeschadet der Regelungen in Ziffern 5.2. und 8.3. haften wir lediglich für Schäden wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9.2 Für Schäden aus unerlaubter Handlung haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salv. Klausel
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Klagenfurt, soweit der Käufer Kaufmann ist.
10.2 Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Klagenfurt, wenn der Käufer Vollkaufmann ist oder nach Abschluss des
Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung
nicht bekannt ist.
10.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die HTS Groß- und Detailhandels GmbH liefert ausschließlich zu nachstehenden, herunterladbaren Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch dann, wenn bei einem späteren Geschäft auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen, insbesondere besondere Einkaufsbedingungen für Käufer, gelten nur, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

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